Ersatzmitglied Schätzungskommission nach Enteignungsgesetz (a)
Luzern | Nach Vereinbarung
Für die Amtsdauer 2027-2030 ist die Stelle eines Ersatzmitglieder der Schätzungskommission nach Enteignungsgesetz neu zu besetzen. Wahlorgan ist der Kantonsrat (§ 38 Abs. 1 EntG).
Ihre Aufgaben
Mitwirkung bei Entscheiden über die Art und Höhe der Entschädigung nach Enteignungsgesetz und bei Entscheiden über Begehren um vorzeitige Besitzeseinweisung und die damit verbundenen Leistungen
Ihr Profil
Fachliche Anforderungen:
Kenntnisse des Enteignungsrechts und Fachwissen Grundstückbewertung
Vertiefte Branchenkenntnisse in der Immobilienbranche oder im Bauwesen
Aus-/Weiterbildung im Bereich Architektur, Immobilienbewertung oder Geotechnik erwünscht
Entscheidungsfähigkeit, Entscheidungskompetenz und Verantwortungsbewusstsein
Zeitliche Verfügbarkeit
Analytisches Denken
Fähigkeit komplexe Sachverhalte zu erfassen
Bereitschaft, Akten zu studieren und an Augenscheinen im Feld und an Verhandlung teilzunahmen
Persönliche Anforderungen:
Schweizer Bürgerrecht und Wohnsitz im Kanton Luzern
Sozialkompetenz
Persönliche Integrität und Unbestechlichkeit
Einfühlungsvermögen und Offenheit im Umgang mit Menschen
Verhandlungsgeschick und Kommunikationsfähigkeit
Problemlösungsfähigkeit
Überzeugungskraft und Durchsetzungsfähigkeit
Politisches Verständnis und Medienkompetenz
Verständnis für technische Fragestellungen und Zusammenhänge
Teamfähigkeit im Rahmen der Zusammenarbeit mit Ersatzmitgliedern
Worauf Sie sich freuen können
Sinn und Vielfalt
Unsere Wirkungsfelder sind so vielfältig wie wir. Umwelt, Infrastruktur, Finanzen, Sicherheit, Gesundheit, Bildung und noch vieles mehr - gemeinsam gestalten wir den Kanton Luzern.
Entwicklungsperspektiven
Mit uns kommen Sie weiter. Wir bieten attraktive und spannende Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten – sowohl in der Führung als auch für Fachexpertinnen und Fachexperten.
Work Life Balance
Wir arbeiten flexibel und smart. Bei uns hat mobil-flexibles Arbeiten einen hohen Stellenwert. Mehr als die Hälfte unserer Mitarbeitenden arbeiten in Teilzeit und verwirklichen ihre beruflichen Ziele im Einklang mit ihren privaten Engagements.
Attraktive Benefits
Bei uns profitieren Sie. Attraktive Weiterbildungsangebote, Rabattplattformen für Mitarbeitende, Mobile- und Internetangebote, Next Bike, Flottenrabatte, und weitere Benefits.
Arbeiten beim Kanton Luzern heisst, die Zukunft mitzugestalten - die des Kantons, seiner Einwohnerinnen und Einwohner und nicht zuletzt die eigene. Zur ausgezeichneten Lebensqualität in unserem Kanton leisten täglich mehr als 7'000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 200 verschiedenen Berufen ihren Beitrag.
Die Staatskanzlei des Kantons Luzern unterstützt als Stabsstelle die Regierung und das Parlament und stellt die Koordination zwischen Legislative und Exekutive sicher. Die Staatskanzlei informiert die Öffentlichkeit über die Tätigkeit von Regierung und Parlament.
Das «a» im Stellentitel steht für «alle». Der Kanton Luzern steht für Diversität und Vielfalt.
Der Kantonsrat berücksichtigt bei den Wahlen die Vertretung der politischen Parteien in angemessener Weise (§ 44 Abs. 3 KV). Anspruch im Sinne dieser Bestimmung hat Grünliberale Partei (GLP). Ihre Bewerbung reichen Sie bitte bis am 30. August 2026 inklusive Motivationsschreiben, Lebenslauf, Zeugnissen sowie einem aktuellen Strafregister- und Betreibungsregisterauszug direkt wie folgt ein:
Grünliberale Partei Kanton Luzern, 6000 Luzern (lu@grunliberale.ch). Die Partei wird ihre Kandidatin oder ihren Kandidaten zuhanden des Kantonsrates nominieren.
Parteiungebundene Kandidaturen sind möglich. In diesem Fall richten Sie Ihre Bewerbung direkt an die Staatskanzlei Luzern, Sekretariat Kantonsrat, Bahnhofstrasse 15, 6002 Luzern (sekretariat.kantonsrat@lu.ch).