Der Regierungsrat wählt die amtlichen Verteidigerinnen und Verteidiger aus den im Kanton Luzern praktizierenden Anwältinnen und Anwälten für eine Amtsdauer von vier Jahren (vgl. § 7 Anwaltsgesetz; SRL Nr. 280). Sie haben im Untersuchungsverfahren oder vor Gericht in den vom Gesetz vorgeschriebenen Fällen die Verteidigung von Beschuldigten zu übernehmen.
Eine beschuldigte Person kann, sofern die Voraussetzungen dazu erfüllt sind, einen amtlichen Verteidiger oder eine amtliche Verteidigerin als ihren Rechtsbeistand auswählen. Die Verfahrensleitung bestellt im Einzelfall die amtliche Verteidigerin oder den amtlichen Verteidiger. Sie sind einzig den Interessen der beschuldigten Person verpflichtet.
Per 1. Januar 2027 sind amtliche Verteidigerinnen und Verteidiger zu wählen. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement sucht dafür im Straf- und Strafprozessrecht spezialisierte Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte.
Die Wahl der amtlichen Verteidigerinnen und Verteidiger erfolgt durch den Regierungsrat.
Sie betätigen sich vorwiegend im Strafrecht und im Strafprozessrecht und sind bereit, regelmässig Pikettdienst zu leisten, sowohl während der Bürozeiten wie auch während der Nacht sowie an Wochenenden und an Feiertagen.
Fachliche Anforderungen
Persönliche Anforderungen