Am Bezirksgericht Kriens (inkl. Zwangsmassnahmengericht) ist für die Amtsdauer 2027-2030 die Stelle einer Richterin / eines Richters neu zu besetzen. Die Tätigkeit am Bezirksgericht Kriens beträgt 100% (inkl. Zwangsmassnahmengericht; § 74 Abs. 3 JusV). Wahlorgan ist der Kantonsrat (§ 8 Abs. 1 JusG).