Am Arbeitsgericht ist für die Amtsdauer 2027-2030 die Stelle einer Richterin / eines Richters (50%) neu zu besetzen. Die Tätigkeit als Poolrichterin / Poolrichter beträgt 50%. Ersteinsatz als Poolrichterin / Poolrichter voraussichtlich am Arbeitsgericht. Wahlorgan ist der Kantonsrat (§ 8 Abs. 1 JusG).