Die ARV-Vollzugsstelleüberwacht und überprüft die Einhaltung der ARV-Vorschriften (Arbeits- und Ruhezeitverordnung der berufsmässigen Motorfahrzeugführer ARV 1 und ARV 2) der im Kanton Luzern niedergelassenen Transport- und Taxiunternehmen. Sie ist Ansprechstelle für fachbezogene Fragen und ist zuständig für die Ausstellung von ARV-Sonderbewilligungen. Nebst Fachunterstützung bei Strassenkontrollen führt sie im Transportgewerbe Betriebskontrollen durch. Zudem ist die ARV-Vollzugsstelle für den Vollzug der Gefahrgutvorschriften auf der Strasse (SDR / ADR) zuständig. Zuhanden der Strafuntersuchungsbehörde werden fachspezifische Auswertungen und Berichte erstellt.