Du arbeitest gerne im Team und hast Interesse an Sozialversicherungen? Arbeitgebende im Kanton Luzern reichen für die Lohnabrechnung ihrer Mitarbeitenden jährlich eine Lohnbescheinigung bei der Ausgleichskasse Luzern ein. Die Beiträge an die AHV, die IV und die EO werden auf dieser Grundlage abgerechnet. Die einzelnen Löhne müssen dabei auf das jeweilige individuelle Konto der Mitarbeitenden gebucht werden. Für diese Arbeiten freuen wir uns auf deine Unterstützung vom 14. Dezember 2026 bis 31. März 2027.
Wir lernen und verbessern uns laufend. Deshalb fördern wir deine Weiterentwicklung und unterstützen dich bei internen sowie externen Aus- und Weiterbildungen.
Unsere Arbeitsplätze sind zentral gelegen und gut mit dem ÖV erreichbar.
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Wir bieten flexible Arbeitszeit- und Teilzeitmodelle und ermöglichen mobil-flexibles Arbeiten an unseren Standorten oder zu Hause.
Es erwarten dich vielfältige, herausfordernde und sozial verantwortungsvolle Tätigkeiten mit Gestaltungsmöglichkeiten. Bei uns arbeitest du in einem agilen Umfeld mit Wertschätzung und Kommunikation auf Augenhöhe.