Reizen Sie zivilprozessuale Fragestellungen, Mietrecht, Familienrecht und SchKG? Dann sind Sie bei uns richtig!
Die II. Zivilkammer befasst sich in erster Linie mit Berufungen und Beschwerden gegen Entscheide der Bezirksgerichte, der Mietgerichte und der Bezirksräte, die von den Parteien nicht akzeptiert und mit einem Rechtsmittel angefochten werden.
Zur Unterstützung der II. Zivilkammer suchen wir per 1. Januar 2027 oder nach Vereinbarung, einstweilen befristet für ein Jahr, zwei
Als Gerichtsschreiber/in bearbeiten Sie Fälle im Familien- und Erbrecht, im Miet- und übrigen Vertragsrecht, im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht sowie Fälle fürsorgerischer Unterbringung. In den Ihnen zugeteilten Berufungs- und Beschwerdegeschäften stellen Sie selbständig Antrag. Sie redigieren Entscheide, nehmen gelegentlich an Verhandlungen teil und führen das Sitzungsprotokoll.