Die Kammer behandelt das Rechtsmittel der Beschwerde, welches gegen Verfügungen und Verfahrenshandlungen der Strafverfolgungsbehörden, insbesondere der Staatsanwaltschaften, oder gegen Entscheide unterer Instanzen ergriffen wird. Daneben entscheidet die Kammer erstinstanzlich über Ausstandsbegehren nach Art. 59 Abs. 1 lit. b StPO und Ermächtigungsgesuche nach Art. 7 Abs. 2 lit. b StPO i.V.m. § 148 GOG. Die Verfahren sind schriftlich.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir per 1. September oder nach Vereinbarung eine/n
(Praxisgemäss und stellenplanbedingt erfolgt die Ausschreibung zunächst befristet auf ein Jahr. Wir sind jedoch an einem längerfristigen Engagement interessiert und bieten deshalb die Möglichkeit einer unbefristeten Verlängerung.)
Ihnen obliegt die selbständige Bearbeitung der genannten Geschäfte in ihrer gesamten Bandbreite (z.B. betreffend Zwangsmassnahmen wie Haft, Beschlagnahme oder DNA-Profil-Erstellung sowie betreffend Teilnahmerechte, Beweiserhebungen und Verfahrensabschlüsse wie Einstellungen). Dabei verfügen Sie über vollständige Aktenkenntnis, analysieren selbständig die sich stellenden Rechtsfragen in einem sich dynamisch entwickelnden Prozessrecht, erstellen die Entscheidentwürfe zuhanden der an den Entscheiden mitwirkenden Richterinnen und Richter (Antragstellung) und nehmen die Endredaktion vor. Von Bagatellen bis zu hochkomplexen Wirtschaftsdelikten oder Kapitalverbrechen treffen Sie auf alles. Bei längerer Anstellungsdauer besteht gegebenenfalls die Möglichkeit der Mitwirkung beim obergerichtlichen Zwangsmassnahmengericht (Genehmigung geheimer Überwachungsmassnahmen).
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Leitende Gerichtsschreiberin, lic. iur. Angelika Nierhoff Dewitz (Tel. 044 257 91 91), von Montag bis Donnerstag gerne zur Verfügung.