Das Bezirksgericht Bülach beschäftigt zurzeit rund 90 Mitarbeitende und bietet einen zentral gelegenen Arbeitsort in unmittelbarer Bahnhofsnähe in Bülach.
Per sofort oder nach Vereinbarung suchen wir eine/n
Leitende/n Gerichtsschreiber/in (50% bis 100%)
Ihr Aufgabenbereich:
Tätigkeit als
Leitende/r Gerichtsschreiber/in (50%), allenfalls in Kombination mit einer Tätigkeit als hauptamtliche/r Vorsitzende/r der Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen (50%) oder als Gerichtsschreiber/in (Pensum wählbar).
Ihr Aufgabenbereich als Leitende/r Gerichtsschreiber/in (50%):
- Mitglied der Gerichtsleitung
- Enge Zusammenarbeit mit dem Gerichtspräsidenten, einer Leitenden Gerichtsschreiberin (zuständig für die kaufmännische Kanzlei) und einem Leitenden Gerichtsschreiber (zuständig für die juristische Kanzlei)
- Vielseitige organisatorische, planende und überwachende Aufgaben (z.B. Gebäudeverwaltung, Einsatzplanung, Geschäftskontrolle, Archiv, etc.)
- Verkehr mit dem Obergericht, diversen Ämtern und sonstigen Stellen
- Unterstützung und Vertretung der Leitenden Gerichtsschreiberin und des Leitenden Gerichtsschreibers bei deren Kernaufgaben
- Allenfalls Einsatz als nebenamtliche/r Ersatzrichter/in
Ihr Aufgabenbereich als Vorsitzende/r der Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen (50%):
- Fachliche und organisatorische Leitung der Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen
- Prozessleitung der Schlichtungsverfahren bis zur Schlichtungsverhandlung
- Verhandlungsführung als Vorsitzende/r der Schlichtungsbehörde in den zugeteilten Schlichtungsverfahren
- Organisation der Kanzlei der Schlichtungsbehörde bestehend aus zwei Mitarbeiterinnen
Ihr Profil:
- Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften (Master)
- Mindestens zwei Jahre juristische Berufserfahrung als Gerichtsschreiber/in oder in ähnlicher Funktion an einem Gericht oder in der öffentlichen Verwaltung
- Hohes Organisationsgeschick und Führungskompetenzen
- Sehr eigenständige, speditive und sorgfältige Arbeitsweise
- Hohe Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit
- Schweizer Bürgerrecht (gesetzliche Voraussetzung)
- Für hauptamtlichen Vorsitz der Schlichtungsbehörde: Mindestens einjährige Erfahrung als nebenamtliche/r Vorsitzende/r der Schlichtungsbehörde
Unser Angebot:
- Abwechslungsreiche und selbständige Tätigkeit
- Angenehmes Arbeitsklima in einem kollegialen Team
- Zeitgemässe Anstellungsbedingungen und gute Sozialleistungen im Rahmen der Anstellungsbedingungen des Kantons Zürich
- Breit gefächerte Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten