Wir suchen für den Rest der Amtsdauer 2025 bis 2031 zwei
für Einsätze nach Bedarf auf der Basis von Taggeldern. Je nach Geschäftslast und Verfügbarkeit besteht allenfalls die Möglichkeit von Einsätzen in einem festen Pensum über eine gewisse Zeitdauer hinweg.
An die Funktion einer Ersatzoberrichterin oder eines Ersatzoberrichters stellen wir folgende Anforderungen:
Die Besoldung richtet sich nach dem Beschluss des Kantonsrates über die Festsetzung der Besoldungen der Mitglieder des Obergerichts vom 22. April 1991 (LS 212.53).
Die Wahl von Ersatzoberrichterinnen und Ersatzoberrichter des Obergerichts erfolgt durch den Kantonsrat (Art. 75 KV). Für die ausgeschriebenen Stellen steht dem Obergericht ein Vorschlagsrecht zu (§ 35 Satz 2 GOG). Der Wahlvorschlag wird der Justizkommission des Kantonsrates zur Prüfung der Kandidaturen und Antragstellung an den Kantonsrat unterbreitet (§ 31 Abs. 3 KRG).
Ihre Bewerbung senden Sie mit den üblichen Unterlagen, einer Wohnsitzbestätigung und einem Strafregisterauszug bis zum 7. August 2025 an das Obergericht des Kantons Zürich, Remo Graf, Chef Personal und Bildung, Postfach, 8021 Zürich. Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Generalsekretariat gerne zur Verfügung (Tel. 044 257 92 19).