Bezirksgericht Uster
 
 
Das Bezirksgericht Uster beschäftigt rund 70 Mitarbeitende und bietet einen modernen Arbeitsplatz in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof.
Als Zivil- und Strafgericht der 1. Instanz suchen wir per 1. Mai 2025 oder nach Vereinbarung zur Ergänzung unseres Kanzleiteams eine Verwaltungssekretärin oder einen Verwaltungssekretär in einem Pensum von 100% (Keine Teilzeit möglich).
Verwaltungssekretärin
Ihr Aufgabenbereich
  • Verteilen der eingehenden Post für das gesamte Gericht
  • Betreuung des Empfangsschalters
  • Bearbeiten der eingehenden Post inkl. Erfassen und Anlegen der eingehenden Verfahren in Zivil- und Strafsachen
  • Terminieren von Verhandlungen
  • Erstellen und Versand von Vorladungen
  • Ausfertigung und Versand von Zwischen- und Endentscheiden
  • Korrespondenz und Kommunikation mit Parteien, Behörden und Rechtsvertretern
  • Stellvertretung an der Telefonzentrale
  • Zuteilung der Gerichtssäle
Ihr Profil
  • Kaufmännische Grundausbildung oder gleichwertige Ausbildung mit Berufserfahrung
  • Gerichtserfahrung oder Behördentätigkeit von Vorteil (aber nicht Bedingung)
  • Flexibilität bei Bedarf in anderen Bereichen auszuhelfen
  • Interesse an der Justiz und an juristischen Zusammenhängen
  • rasche Auffassungsgabe sowie eine selbständige und genaue Arbeitsweise
  • sehr gute Deutschkenntnis in Wort und Schrift sowie gute IT-Anwenderkenntnisse
  • Teamfähigkeit und Verschwiegenheit
Unser Angebot
  • interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit
  • einen modernen Arbeitsplatz nahe dem Bahnhof Uster
  • eine den Anforderungen entsprechende Entlöhnung mit ausgebauten Sozialleistungen
  • mindestens 25 Tage Ferien im Jahr
  • monatlicher Verpflegungsbeitrag (Lunch-Check-Karte)
  • Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Leitende Gerichtsschreiber lic. iur.  U. Konrad gerne zur Verfügung (Mo. - Do. Tel. 058 111 33 66). Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 28. Februar 2025. Ein Strafregisterauszug muss vor einer allfälligen Anstellung nachgereicht werden.