Ihnen obliegt die selbständige Bearbeitung in Beschwerde- sowie in Berufungsverfahren. Dabei verfügen Sie über vollständige Aktenkenntnis, analysieren die sich stellenden Rechtsfragen, erstellen die Entscheidentwürfe zuhanden der an den Entscheiden mitwirkenden Richterinnen und Richter (Antragstellung), nehmen die Endredaktion vor und haben die Möglichkeit, selbständig Vergleichsverhandlungen durchzuführen. Ferner werden Sie als Protokollführer/in in den Verhandlungen (Berufungsverhandlungen, Vergleichsverhandlungen, Kinderanhörungen etc.) eingesetzt.