Bezirksgericht Horgen
 
Das Bezirksgericht Horgen ist ein erstinstanzliches Zivil- und Strafgericht mit rund 60 Mitarbeitenden. Pro Jahr werden ca. 4'000 Verfahren bearbeitet.

Ein Auditorat an einem Bezirksgericht ermöglicht Personen mit einem abgeschlossenen juristischen Studium den Einstieg in die Zürcher Zivil- und Strafrechtspflege. Das Auditorat wird als Nettojahr im Sinne der Zulassungsbedingungen für die Anwaltsprüfung angerechnet.

Auditorat am Bezirksgericht Horgen
Ihr Aufgabenbereich

Als Auditor/in erhalten Sie mit unserem Poolsystems Einblick in alle Tätigkeitsbereiche eines Zürcher Bezirksgerichts und arbeiten mit allen unseren 11 Richter/innen sowie 15 Gerichtsschreiber/innen zusammen.
Insbesondere nehmen Sie an Verhandlungen teil, erstellen die entsprechenden Protokolle, wirken bei Entscheidbegründungen mit und erteilen Rechtsauskünfte. Sie erhalten einen vertieften Einblick ins Prozessrecht, Zivilrecht (z.B. Familienrecht, Forderungen inkl. arbeitsrechtliche und mietrechtliche Streitigkeiten), Strafrecht sowie Schuldbetreibungs- und Konkursrecht.

Ihr Profil

Sie verfügen über

Wir bieten Ihnen

Der Lohn richtet sich nach § 12 der Auditorenverordnung.

Das Bezirksgericht Horgen besetzt über das ganze Jahr regelmässig Auditorenstellen. Bitte geben Sie in der Bewerbung an, ab wann Sie die Stelle antreten möchten. Neben den planbaren Stellen ergeben sich immer auch kurzfristige Anstellungsmöglichkeiten. Gibt es im entsprechenden Zeitpunkt keine freie Auditorenstelle, werden geeignete Bewerbungen auf die Interessentenliste aufgenommen. Voraussichtlich können erst ab Januar 2025 wieder Auditorenstellen besetzt werden.

  

Sind Sie an einem Gerichtspraktikum am Bezirksgericht Horgen interessiert? 

Dann reichen Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (insbesondere Lebenslauf, Bachelor- und Masterabschluss mit Notenblatt bzw. Lizentiatszeugnis, Maturitätszeugnis, Arbeitszeugnisse, sowie einen Strafregisterauszug und ein Handlungsfähigkeitszeugnis) online ein.

Bewerbungen werden bereits vor der offiziellen Diplomfeier entgegengenommen, sofern der Bewerbung eine Bestätigung der Universität oder ein Notenblattauszug beigelegt wird, woraus ersichtlich ist, dass sämtliche erforderlichen Prüfungsfächer sowie die Masterarbeit erfolgreich abgeschlossen wurden. Auf dem Notenblatt (soweit bereits vorhanden der offizielle Leistungsausweis der Universität oder ein Ausdruck Ihrer akademischen Leistungen aus Ihrem Buchungssystem) sind die für den Master zählenden Fächer farbig zu markieren und der gewichtete Notendurchschnitt ist von Hand zu ergänzen.

  

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

  

Für allfällige Fragen oder weitere Auskünfte steht Ihnen die Leitenden Gerichtsschreiberinnen lic. iur. B. Rosenberger Christen gerne zur Verfügung (Tel. 044 728 52 22).