Datenschutzerklärung Gemeinde Rüti
Unser Unternehmen besteht aus den drei Bereichen Zentrum Breitenhof, Schule Rüti und Gemeindeverwaltung Rüti und wird nachfolgend mit "Gemeinde Rüti" bezeichnet.
1. Schutz Ihrer Privatsphäre
Die Gemeinde Rüti ist sich darüber bewusst, dass den Bewerberinnen der Schutz ihrer Privatsphäre bei der Benutzung unserer Websites ein wichtiges Anliegen ist. Wir nehmen den Schutz der persönlichen Daten sehr ernst. Deshalb möchten wir mit dieser Datenschutzerklärung informieren, wann wir welche Daten speichern und wie wir sie verwenden. Ausserdem möchten wir die Bewerber über unsere Massnahmen zum Datenschutz in Kenntnis setzen.
2. Geltungsbereich der Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung gilt für die Datenbearbeitung im Rahmen der Benutzung der Bewerbungsmaske und der administrativen Bearbeitung der Bewerbung im Rahmen unseres Tools. Für berücksichtigte Bewerberinnen löst das Personalgesetz und die Vollzugsverordnung des Kantons Zürich, sowie die Personalverordnung der Schule Rüti und der Gemeinde Rüti die vorliegende Datenschutzerklärung ab.
Auf die vorliegende Datenschutzerklärung ist das Schweizerische Datenschutzgesetz (DSG) anwendbar. Als Referenz für EU-Bürger wird auf freiwilliger Basis und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union hingewiesen (DSGVO (EU)).
3. Bearbeitung personenbezogener Daten
Während des Bewerbungsverfahrens werden neben Anrede, Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität die üblichen Korrespondenzdaten wie Postanschrift, E-Mailadresse und Telefonnummern in der Bewerberdatenbank gespeichert. Zudem werden alle im Zusammenhang mit der Bewerbung eingereichten Dokumente erfasst. Diese Daten werden ausschliesslich im Rahmen der Bewerbung gespeichert, ausgewertet, bearbeitet oder intern weitergeleitet. Die Daten können für statistische Zwecke (z.B. Reporting) bearbeitet werden. Dabei sind keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich.
4. Verwendungszweck Ihrer persönlichen Daten
Personenbezogene Daten werden ausschliesslich im Rahmen der Bewerbung und für die Stellenbesetzung bearbeitet.
5. Einwilligung und Grundlage der Datenbearbeitung
Durch Betätigen der Schaltfläche "Datenschutz akzeptieren" erklären die Bewerberinnen sich mit der Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten einverstanden und stellen der Gemeinde Rüti ihre persönlichen Daten zum Zweck der Stellensuche respektive Stellenbesetzung zur Verfügung. Die Einwilligung in die Datenverarbeitung wird protokolliert. Die Daten werden auf den Systemen unseres Software-Partners Refline AG gespeichert und verarbeitet (Grundlage der Datenbearbeitung: Art. 13 Abs. 1 DSG, Referenzgrundlage: Art. 6 Ziff. 1 lit. a DSGVO (EU)).
6. Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Gemeinde Rüti und Refline AG haben die notwendigen organisatorischen und technischen Massnahmen ergriffen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Bewerbung sicherzustellen. Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Rüti wie auch unseres Software-Partners sowie zum Support beigezogene Dritte sind im Rahmen ihres (arbeits-)vertraglichen Auftragsverhältnisses zu strikter Geheimhaltung über persönliche Daten verpflichtet. Die Datenübertragung erfolgt SSL verschlüsselt. Die Datenverarbeitung erfolgt anhand allgemeiner Standards zur Datensicherheit gemäss aktuellem Stand der Technik.
Die Gemeinde Rüti setzt darüber hinaus technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen ein, um die zur Verfügung gestellten Daten durch zufällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust, Änderungen, Zerstörung oder Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Im Falle der Erhebung und Verarbeitung persönlicher Daten werden die Informationen in verschlüsselter Form übertragen, um einem Missbrauch der Daten durch Dritte vorzubeugen. Die Sicherungsmassnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend angepasst.
7. Zugriff auf die Daten
Die uns von Bewerbern bekannt gegebenen Daten werden vertraulich behandelt. Im Rahmen einer konkreten Bewerbung haben innerhalb der Gemeinde Rüti ausschliesslich Personen, welche mit der Besetzung der Stelle/n zu tun haben, Einblick in die bekannt gegebenen Daten. Sofern Bewerberinnen uns nichts anderes mitteilen, behalten wir es uns vor, die Bewerbung auch für andere geeignete Stellen innerhalb der Gemeinde Rüti entgegen zu nehmen und zu prüfen.
Einsicht in die von Bewerbern bekannt gegebenen Daten haben insbesondere die Personalfachleute sowie der/die für die Auswahl verantwortlichen Linienvorgesetzte innerhalb der Gemeinde Rüti. Einsicht in den Bewerbungspool (Initiativbewerbungen) haben alle Mitarbeitenden der Personalabteilung der Gemeinde Rüti. Erst wenn eine solche Bewerbung für eine konkrete Stelle in die engere Auswahl kommt, erhält der/die betreffende Linienvorgesetzte Einblick in die bekannt gegebenen Daten.
In Ausnahmefällen haben auch Mitarbeitende unseres zu Supportzwecken beigezogenen Software-Partners Einblick in die bekannt gegebenen Daten.
Daten von Bewerberinnen werden auf keinen Fall an weitere Unternehmen oder Personen weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet. Die Datenbearbeitung findet in der Schweiz statt.
8. Auskunftsrecht
Mit einem Auskunftsbegehren können Bewerber Auskunft darüber verlangen, welche Daten über sie bearbeitet werden. Dazu benötigen wir einen Identifikationsausweis. Dieser ist an unseren Personaldienst einzureichen. Bewerberinnen haben jederzeit die Möglichkeit, ihre elektronischen Daten ändern oder löschen zu lassen. Einwilligungen für die Bearbeitung der Daten können widerrufen werden. In diesem Fall wird die betreffende Bewerbung umgehend gelöscht. Bewerber wenden sich auch hierfür bitte an unseren Personaldienst.
Gemeinde Rüti, Personaldienst, Breitenhofstrasse 30, 8630 Rüti, Tel. 055 251 32 60
9. Datenschutzbehörde
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) ist Berater und Aufsichtsperson in Datenschutzfragen.
Federal Data Protection and Information Commissioner, FDPIC
Feldeggweg 1
3003 Bern.
Schweiz
10. Löschung der Daten von unberücksichtigten Bewerbenden
Bewerbungsunterlagen von nicht berücksichtigten Bewerbenden im Zusammenhang mit einer konkreten Bewerbung auf eine offene Stelle werden spätestens sechs (6) Monate nach Stellenbesetzung gelöscht, weil die Gemeinde Rüti bis dahin allenfalls gesetzliche Vorgaben zu erfüllen hat (z.B. Einhaltung von SECO-Vorgaben). Unbesehen des Vorstehenden, haben Bewerberinnen jederzeit die Möglichkeit, ihre elektronischen Daten mit Eingabe bei vorstehendem Kontakt (Ziffer 8) löschen zu lassen.
11. Haftung
Bewerbungen auf elektronischem Weg erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko. Die Haftung der Gemeinde Rüti wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Es ist Schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Rüti ZH.