per 1. Februar 2026 für den Rest der Amtsdauer 2025-2031
Das Obergericht des Kantons Zürich ist Rechtsmittelinstanz in Zivil- und Strafsachen. Ihm ist das Handelsgericht angegliedert, das sich als erste Instanz mit handelsgerichtlichen Prozessen befasst. Ferner ist das Obergericht zuständig für die selbständige Justizverwaltung der zürcherischen Zivil- und Strafgerichte und des Notariatswesens.
Anforderungen:
- Vertiefte Kenntnisse des materiellen Zivil- und Strafrechts sowie des Zivil- und Strafprozessrechts
- Mehrjährige Tätigkeit an einem Gericht
- Vertrautheit und sicherer Umgang mit juristischen Fragestellungen und Problemlösungen
- Fähigkeit zur vertieften Auseinandersetzung mit schwierigen Rechtsfragen und komplizierten Sachverhalten sowie Fähigkeit, diese auf das Wesentliche zurückzuführen und verständlich darzustellen
- Verhandlungsgeschick, sicheres Auftreten, Sozialkompetenz, Durchsetzungsvermögen und Entscheidungsfreude
- Einsatzbereitschaft, Ausdauer und Belastbarkeit
- Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Stimmberechtigung im Kanton Zürich
- Alter bei Amtsantritt unter 65 Jahren
- Einwandfreier Leumund
Der Sitz wird von der Fraktion der FDP beansprucht. Die Besoldung richtet sich nach dem Beschluss des Kantonsrates über die Festsetzung der Besoldung der Mitglieder des Obergerichts vom 22. April 1991 (LS 212.53).
Umfassende Informationen zum Obergericht finden Sie unter
http://www.gerichte-zh.ch/organisation/obergericht.html. Weitere Auskünfte erteilt die Sekretärin der Justizkommission, Nathalie Malinowski, unter 043 259 20 67.