Die Justizkommission des Kantonsrates sucht
eine nebenamtliche Handelsrichterin oder einen nebenamtlichen Handelsrichter

für den Rest der Amtsdauer 2019–2025


In diesem Amt wirken Sie in richterlicher Funktion bei der Behandlung von Rechts­streitigkeiten mit, welche in die Zuständigkeit des Handelsgerichts fallen. Das Zürcher Handelsgericht wird zur Behandlung der einzelnen Rechtsfälle in der Regel mit zwei Mitgliedern des Obergerichts und mit drei Handelsrichterinnen oder Handelsrichtern besetzt. Den Vorsitz führt ein Mitglied des Obergerichts. Als Handelsrichterin oder Handelsrichter bringen Sie Ihre Sachkunde aus Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit ein.

Die Justizkommission sucht eine Handelsrichterin oder einen Handelsrichter als Fachperson für die Kammer 1 (Banken und Versicherungen) mit Spezialkenntnissen und Erfahrung im Bereich Banken und Kapitalmarktrecht wie Finanzdienstleistungen (insbesondere Vermögensverwaltung), Finanzinstrumente (insbesondere Derivate), Compliance (insbesondere Finanzsanktionsrecht). Vorzugsweise verfügen Sie zudem über gute Englischkenntnisse.


Handelsrichterinnen und Handelsrichter werden durch den Kantonsrat gewählt. Es können nur Personen gewählt werden, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind. Gemäss Beschluss der Interfraktionellen Konferenz liegt das Rücktrittsalter bei 70 Jahren. 


Es handelt sich um eine nebenamtliche Tätigkeit. Die Arbeitsbelastung variiert abhängig von den jährlichen Fallzahlen sowie vom Umfang der Fälle. Es werden Sitzungsgelder entrichtet.

 

Informationen zum Handelsgericht finden Sie im Internet unter http://www.gerichte-zh.ch/organisation/handelsgericht.html. Weitere Auskünfte erteilt die Sekretärin der Justizkommission, lic. iur. Katrin Meyer (Mo, Di und Do), unter 043 259 20 67. 

 

 

 
Interessiert?
Dann freuen wir uns auf Ihre elektronische Bewerbung mit einem aktuellen Strafregisterauszug und einer Wohnsitzbestätigung (beide nicht älter als drei Monate) bis zum 10. Mai 2024.