für den Rest der Amtsdauer 2019-2025
Das Verwaltungsgericht ist oberste kantonale Gerichtsinstanz im Bereich des Verwaltungsrechts. Es hat sowohl kantonales Recht als auch grosse Teile des Bundesverwaltungsrechts anzuwenden. Das Verwaltungsgericht ist insbesondere zuständig für Streitigkeiten betreffend Raumplanungs-, Bau- und Umweltschutzrecht, Enteignungsrecht, Steuerrecht, Kausalabgaberecht, Personalrecht, Fürsorgewesen, Gesundheitswesen, Submissionswesen, Ausländerrecht, Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, Massnahmen nach Gewaltschutzgesetz, Straf- und Massnahmenvollzug, Administrativmassnahmen im Strassenverkehr, Polizeirecht.
Anforderungen
- Vertiefte Kenntnisse im Verwaltungsverfahrensrecht und durch Praxis oder wissenschaftliche Tätigkeit erworbene Spezialkenntnisse in mindestens einem Gebiet des besonderen Verwaltungsrechts, vorzugsweise im Baurecht oder im Steuerrecht
- Mehrjährige Tätigkeit in einer Verwaltung, an einem Verwaltungsgericht oder einer Vorinstanz oder Anwaltstätigkeit mit Schwerpunkt öffentliches Recht
- Stimmberechtigung im Kanton Zürich
- Alter bei Amtsantritt unter 65 Jahren
- Einwandfreier Leumund
Die jährliche Besoldung richtet sich nach dem Beschluss des Kantonsrates über die Festsetzung der Besoldung der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verwaltungsgerichts vom 7. Juli 1997 (LS 175.22).
Umfassende Informationen zum Verwaltungsgericht finden Sie im Internet unter https://vgr.zh.ch/internet/verwaltungsgericht/de/home.html. Weitere Auskünfte erteile Ihnen die Sekretärin der Justizkommission, lic.iur. Katrin Meyer, unter 043 259 20 67.